
Mit dem August kommt auch die nächste Lockerung bezüglich der Personenzahl für Ihr Fest.
Jetzt mit Hygieneregeln planen und umsetzen.
Sprechen Sie uns an.

Mit dem August kommt auch die nächste Lockerung bezüglich der Personenzahl für Ihr Fest.
Jetzt mit Hygieneregeln planen und umsetzen.
Sprechen Sie uns an.

Ein Sektempfang, Stehimbiss oder ähnliches kann selbstverständlich Teil Ihrer „privaten Veranstaltung sein“ wie es nach Verordnung heißt. Und diese sind seit dem 1.Juli 2020 in Baden-Württemberg wieder erlaubt, siehe Link unten*. Der Empfang muss aber im Rahmen der Veranstaltung stattfinden und es gelten die genannten Anforderungen. Also: ein definierter Kreis von Teilnehmenden an einem festen Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt für eingeladene Gäste und ohne die Möglichkeit, dass nicht zur Veranstaltung gehörende Personen teilnehmen können. Am besten ist es, wenn Sie es am Veranstaltungsort machen.
Bitte beachten Sie dabei, dass Standesämter oder Kirchen auch weitergehende Regelungen für ihre Räumlichkeiten oder Plätze erlassen können.
Gerne sind wir für Ihre Feiern da.
Hier das Angebot für den Sektempfang. Wir bieten auch einen Faltpavillon in weiß an.
Selbstverständlich wenden wir die Hygieneregeln als Dienstleister um.
Die Gesundheit von Ihnen und Ihrer Gäste ist uns sehr wichtig. Fragen Sie uns.
* https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/#c111641
Damit Sie mit Abstand und sicher fröhlich feiern können!
Zu jeder Festplatz-Garnitur (1 Tisch + 2 Bänke) bekommen Sie 1 Tisch gratis, leihweise dazu. Wir Vermieten auch einen Hygienetower mit 0,5l Handdesinfektionsmittel für 35 €.
Alle mit Lebensmittel in Berührung kommenden Leih-Inventare, Gläser, Geschirr… werden nach entsprechendem Reinigungsplan gereinigt und desinfiziert (dieser ist bei uns jederzeit einsehbar). Ausgenommen sind Festplatz-Garnituren und Stehtische.
Unsere Partyfässer für frischen Biergenuss aus dem Fass:
wie Cool KEG (selbstkühlend) oder Isoliertes Fass, Sorten siehe unten.
Alle mit bayrischem Anstich. Zapfset ebenso bei uns erhältlich.

*gültig bis Ende August 2020

Feiern mit maximal 100 Teilnehmenden sind wieder möglich. Ab dem 1. Juli regelt die Corona-Verordnung des Landes die Rahmenbedingen. Damit wird vieles wieder möglich.
Dies gilt etwa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.
Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen privaten Räumen und anmietbaren Räumen. Die Grenze von maximal 100 Teilnehmenden gilt unabhängig vom Alter oder Verwandtschaftsgrad der Gäste. Beschäftigte des Veranstaltungsortes und sonstige Mitwirkende wie etwa DJ oder Fotograf zählen nicht zu den Teilnehmenden.
Wichtig ist auch daran zu denken, dass die für den Ansteckungsschutz wichtige Abstandsregelung eingehalten werden kann. Folgende Regeln sind und bleiben wichtig.
Wichtige Hygieneregeln:
Tanzen ist wieder erlaubt. Das Verbot zu Tanzen nach Paragraf 10 Absatz 5 der neuen Corona-Verordnung bezieht sich nur auf Veranstaltungen, bei denen das Tanzen wesentlicher Bestandteil ist. Das ist bei Feiern in der Regel nicht der Fall.
Die neusten Meldungen dazu finden Sie auf der Seite des Landes BW
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-ab-1-juli-2020/
Und Fragen werden hier erläutert
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/#c111641

Ideal für kleine Feiern bieten wir das neue Zwiefalter 1521 im 15l Faß an. Das Bier bleibt durch seine isolierende Ummantelung extra lange kalt. Einfach 24 Stunden in den Kühlschrank oder den kalten Keller stellen. Gerne können Sie zu unseren Geschäftszeiten auch ein gekühltes Faß abholen und dann gleich mit der Feier los legen. Das passende Anstichset gibt es leihweise dazu.
Einfach vorher anrufen oder mailen und bestellen.
0157-39612669
bestellung@getraenke-fuhrmann.de
Link zur Brauerei: https://www.zwiefalter.de/klosterbraeu/produkte/1521/