Sektempfang & Stehimbiss möglich

Ein Sektempfang, Stehimbiss oder ähnliches kann selbstverständlich Teil Ihrer „privaten Veranstaltung sein“ wie es nach Verordnung heißt. Und diese sind seit dem 1.Juli 2020 in Baden-Württemberg wieder erlaubt, siehe Link unten*. Der Empfang muss aber im Rahmen der Veranstaltung stattfinden und es gelten die genannten Anforderungen. Also: ein definierter Kreis von Teilnehmenden an einem festen Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt für eingeladene Gäste und ohne die Möglichkeit, dass nicht zur Veranstaltung gehörende Personen teilnehmen können. Am besten ist es, wenn Sie es am Veranstaltungsort machen.

Bitte beachten Sie dabei, dass Standesämter oder Kirchen auch weitergehende Regelungen für ihre Räumlichkeiten oder Plätze erlassen können.

Gerne sind wir für Ihre Feiern da.
Hier das Angebot für den Sektempfang. Wir bieten auch einen Faltpavillon in weiß an.
Selbstverständlich wenden wir die Hygieneregeln als Dienstleister um.
Die Gesundheit von Ihnen und Ihrer Gäste ist uns sehr wichtig. Fragen Sie uns.

* https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/#c111641