Sektempfang & Stehimbiss möglich

Ein Sektempfang, Stehimbiss oder ähnliches kann selbstverständlich Teil Ihrer „privaten Veranstaltung sein“ wie es nach Verordnung heißt. Und diese sind seit dem 1.Juli 2020 in Baden-Württemberg wieder erlaubt, siehe Link unten*. Der Empfang muss aber im Rahmen der Veranstaltung stattfinden und es gelten die genannten Anforderungen. Also: ein definierter Kreis von Teilnehmenden an einem festen Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt für eingeladene Gäste und ohne die Möglichkeit, dass nicht zur Veranstaltung gehörende Personen teilnehmen können. Am besten ist es, wenn Sie es am Veranstaltungsort machen.

Bitte beachten Sie dabei, dass Standesämter oder Kirchen auch weitergehende Regelungen für ihre Räumlichkeiten oder Plätze erlassen können.

Gerne sind wir für Ihre Feiern da.
Hier das Angebot für den Sektempfang. Wir bieten auch einen Faltpavillon in weiß an.
Selbstverständlich wenden wir die Hygieneregeln als Dienstleister um.
Die Gesundheit von Ihnen und Ihrer Gäste ist uns sehr wichtig. Fragen Sie uns.

* https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/#c111641

Sonderaktion* „Partyfässer, etc. “ für Private Feiern

Damit Sie mit Abstand und sicher fröhlich feiern können!
Zu jeder Festplatz-Garnitur (1 Tisch + 2 Bänke) bekommen Sie 1 Tisch gratis, leihweise dazu. Wir Vermieten auch einen Hygienetower mit 0,5l Handdesinfektionsmittel für 35 €.

Alle mit Lebensmittel in Berührung kommenden Leih-Inventare, Gläser, Geschirr… werden nach entsprechendem Reinigungsplan gereinigt und desinfiziert (dieser ist bei uns jederzeit einsehbar). Ausgenommen sind Festplatz-Garnituren und Stehtische.

Unsere Partyfässer für frischen Biergenuss aus dem Fass:
wie Cool KEG (selbstkühlend) oder Isoliertes Fass, Sorten siehe unten.
Alle mit bayrischem Anstich. Zapfset ebenso bei uns erhältlich.

Partyfässer von Getränke Fuhrmann, sowie Zubehör

*gültig bis Ende August 2020