Feiern – das ist erlaubt

Am 26.5.20 hat das Landeskabinett die Bedingungen für Veranstaltungen und privaten Treffen gelockert

Die wesentlichen Änderungen vom 26. Mai: Treffen im privaten Raum

Künftig dürfen im privaten Raum bis zu zehn statt wie bisher nur fünf Personen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Die Beschränkung auf zehn Personen gilt weiterhin nicht für Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Nachkommen) sowie die Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Partnerinnen und Partner.

Veranstaltungen trotz Corona

Ab dem 1. Juni können private Veranstaltungen in öffentlich mietbaren Einrichtungen – also beispielsweise Veranstaltungsstätten – im Innenraum mit bis zu zehn Teilnehmenden sowie im Außenbereich mit bis zu 20 Teilnehmenden wieder stattfinden, etwa Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen.

Gerne sind wir für Sie auch für kleinere Feiern da, z.B. Taufen und Hochzeiten. Für einen Sektempfang zu Ihrer Trauung bieten wir auch einen Faltpavillon in Weiß an, damit Sie auch draußen mit bis zu 20 Personen wettergeschützt feiern können. Selbstverständlich ist auch hier die Hygiene sehr wichtig. Deshalb haben wir den passenden Desinfektionstower dazu, und das Fingerfood, durch einen Hygieneschutz präsentiert, geben wir den Gästen persönlich aus.
Unser Personal trägt hierbei natürlich einen Mundschutz und beim Ausschank Stoffhandschuhe und für die Ausgabe des Fingerfood Einmalhandschuhe. Die Gesundheit von Ihnen und Ihrer Gäste ist uns sehr wichtig.

Auch für eine Familienfeier oder mit Freunden bieten wir die geeignete Ausstattung sowie ein umfangreiches Mietinventar. Und passend dazu natürlich ein reichhaltiges Getränkesortiment.
Fragen Sie einfach unverbindlich nach.